Steuerberater Dülken im Kreis Viersen

Hartmut Krüger

Diplom Finanzwirt, Steuerberater

Inhaltsverzeichnis

Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung kontinuierlich an, denn die Beiträge sind unabhängig von Ihrer Einkommenssituation. 

Insbesondere wenn das Rentenalter erreicht ist oder die Einnahmen aus der bisherigen beruflichen Tätigkeit sich minimieren, geht die Schere zwischen Einkommen und Krankenversicherungsbeiträgen beträchtlich auseinander. 

Sie sollten rechtzeitig prüfen, ob ein Wechsel von der privaten- in die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll erscheint. Hierzu einige Erläuterungen:

Benefits der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

  • Beiträge einkommensabhängig, monatlicher Mindestbeitrag rund 200 Euro (einschließlich kassenindividueller Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung),
  • Höchstbeitrag rund 880 Euro (jeweils ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch)
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen möglich
  • Im Rentenalter deutlich niedrigere Beiträge möglich

Nachteile

Leistungsniveau und Beitragsbemessung kann gesetzlich jederzeit geändert werden, Einkommen des privat versicherten Ehegatten kann bei der Beitragsberechnung zugerechnet werden.

Wechselmöglichkeiten

Eine freiwillige Versicherung ist grundsätzlich nur möglich, wenn zuvor eine Pflichtversicherung oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand („Verbleib“).
Seit 1.8.2013 regelt § 188 Absatz 4 Sozialgesetzbuch V, dass sich die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht (beispielsweise als Arbeitnehmer) oder dem Ende der Familienversicherung automatisch als freiwillige Versicherung fortsetzt.

Eine mindestens einjährige „Vorversicherungszeit“ als Pflicht- oder Familienversicherter ist für einen dauerhaften Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig Versicherter nicht (mehr) erforderlich!

Aber es gibt Ausnahmen von den Grundsätzen

  • Feststellung einer Schwerbehinderung von mindestens 50% vor Vollendung des 45. Lebensjahres
  • Aufnahme einer versicherungspflichtigen Angestelltentätigkeit vor Vollendung des 55. Lebensjahres
  • Eine kurze Zeit der Pflicht- oder Familienversicherung genügt, um der privaten Krankenversicherung
    dauerhaft den Rücken kehren zu können (ohne Altersgrenze)
  • Wechselmöglichkeiten durch Arbeitslosengeld-I-Bezug oder Rückkehr aus dem EU-Ausland

So berechnen sich die Beiträge der freiwilligen Mitgliedschaft (Stand: 01.März 2022)

Leistungsbeschreibung Beitragssatz (%)
Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung/ ermäßigter Beitragssatz Krankenversicherung

14,6 / 14

Zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitragssatz

Durchschnittlich 1,3

Beitragssatz Pflegversicherung

3,05 Prozent (bei Kinderlosigkeit 3,4 Prozent)

Beitragsbemessungsgrenze: 4.837,50 Euro / Monat (Höchstbeitrag rund 930,- Euro)

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage: 1.096,67 / Monat (Mindestbeitrag rund 200,- Euro)

Beitragspflichtige Einnahmen:

Grundsätzlich: Summe der positiven Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid (sämtliche Einkunftsarten!). Ist der Ehegatte privat krankenversichert, wird sein Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls verbeitragt. Einzelheiten sind in den „Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler“ des GKV-Spitzenverbands vom 18. März 2020 geregelt.

ICH MACHE DARAUF AUFMERKSAM, DASS DIESER BLOGBEITRAG LEDIGLICH DEM UNVERBINDLICHEN INFORMATIONSZWECK DIENT UND KEINE RECHTSBERATUNG IM EIGENTLICHEN SINNE DARSTELLT.

DER INHALT DIESES ANGEBOTS KANN UND SOLL EINE INDIVIDUELLE UND VERBINDLICHE RECHTSBERATUNG, DIE AUF IHRE SPEZIFISCHE SITUATION EINGEHT, NICHT ERSETZEN. INSOFERN VERSTEHEN SICH ALLE ANGEBOTENEN INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR AUF RICHTIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT.

Hartmut Krüger

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