Steuerberater Dülken im Kreis Viersen

Hartmut Krüger

Diplom Finanzwirt, Steuerberater

Inhaltsverzeichnis

Die Gebühren des Steuerberaters sind vom Bundesministerium für Justiz in der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV) geregelt. Diese Verordnung enthält 49 Paragraphen mit zahlreichen Absätzen, Untergliederungen und Gebührentatbeständen. Dies mag Ihnen einen ungefähren Eindruck über die Komplexität des Gebührenrechtes vermitteln.

Die Verordnung hat Gesetzesrang und gilt für alle steuerberatenden Berufe.

Es gibt unterschiedliche Tatbestände der Gebührenberechnung, je nach Tätigkeit, Umfang und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Auftraggebers.  

Im folgenden finden Sie drei Beispielrechnungen zur Verdeutlichung der Gebührenfindung.

Beispielrechnungen

Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer ohne Kinder hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 50.000€. Außer den täglichen Fahrten zur Arbeitsstelle sind ihm weiteren Ausgaben in Zusammenhang mit der Berufstätigkeit (Werbungskosten) entstanden. Er war im Außendienst in der Kundenbetreuung tätig und es sind Dienstfahrten mit Verpflegungsaufwendungen zu berücksichtigen. Der Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 1.000€ wird überschritten. Andere Besonderheiten oder Einkünfte wie Zinserträge, Vermietungseinkünfte etc. liegen nicht vor.

Die Gebührenrechnung für die Einkommensteuererklärung könnte wie folgt aussehen:

Leistungsbeschreibung Gebühren (€)
§ 24 StBVV Erstellung der Steuererklärung, Tabelle A 1/10 der vollen Gebühr

123,00

§ 27 StBVV Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (für die Ermittlung der Werbungskosten bezügl. der Dienstfahrten), Tabelle A 2/20 der vollen Gebühr

123,00

§ 16 StBVV Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

20,00

Umsatzsteuer 19%

50,54

Möglicher Rechnungsbetrag

316,54

Gewerbetreibender

Ein Gewerbetreibender der seinen Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EstG ermittelt (Überschussrechnung). Die Buchführung wird monatlich vom Steuerberater erstellt. Die Firma hat eine Aushilfskraft. Die Betriebseinnahmen des Jahres betragen 70.000€. Die Betriebsausgaben betragen 25.000€.

Leistungsbeschreibung Gebühren (€)

33 StBVV Erstellung der monatlichen Buchführung Tabelle C 7/10 der vollen Gebühr. Die monatliche Gebühr beträgt 104,30 dies ergibt eine Jahresgebühr in Höhe von:

1.251,60

25 StBVV Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, Tabelle B 17/10

542,30

§ 34 StBVV Lohnbuchführung 20,00 monatlich

240,00

§ 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr Tab. A  1,5/10

211,50

§ 24 Abs. 1 Nr. 5 Erklärung zur Gewerbesteuer, Tabelle A  1,5/10 

92,70

Umsatzsteuer 19%

444,24

Mögliche Bruttokosten für den Gewerbebetrieb im Kalenderjahr
Die Umsatzsteuer beträgt 19% = 444,24€. Sie wird jedoch als Vorsteuer beim Finanzamt in Abzug gebracht und ist ein durchlaufender Posten.

2.782,34

Pensionär

Ein Pensionär bezieht eine Pension in Höhe von 45.000€/Jahr. Daneben entstehen Mieteinkünfte aus der Vermietung einer Wohnung. Die Mieteinnahmen betragen im Jahr 8.400€ und die hiermit verbundenen Kosten 3.400€.

Die Gebührenrechnung für die Einkommensteuererklärung könnte wie folgt aussehen:

Leistungsbeschreibung Gebühren (€)

§ 24 StBVV  Erstellung der Steuererklärung, Tabelle A 1/10 der vollen Gebühr

123,00

27 StBVV  Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (für die Ermittlung der Werbungskosten bezügl. der Wohnung), Tabelle A 6/20 der vollen Gebühr

145,50

§ 16 StBVV Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

20,00

Umsatzsteuer 19%

54,82

Möglicher Rechnungsbetrag

343,23

Zeitgebühr (§ 13 StBVV)

Wird eine Tätigkeit zulässigerweise nach Zeitgebühr abgerechnet, so beträgt der Stundensatz gemäß § 13 StBVV zwischen 30,00 bis 75,00€ netto pro angefangene halbe Stunde.

Pauschalvergütung (§14 StBVV)

Für einzelne oder mehrere, für denselben Auftraggeber laufend auszuführende Tätigkeiten, kann der Steuerberater eine Pauschalvergütung vereinbaren. Die Vereinbarung ist in Textform und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zu treffen …

Eine solche Vergütung bedarf einer ausführlichen Absprache mit dem Steuerberater.

Telefonberatung, Gebühr für eine erste Beratung, Rat oder Auskunft eines neuen Mandanten

Die Gebühr für eine erste Beratung durch den Steuerberater beträgt gemäß § 21 StBVV 1/10 bis 10/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A, höchstens jedoch 190,00€ netto. Erfolgt im Anschluss an diese Beratung eine Auftragserteilung, so wird diese Gebühr auf die nunmehr entstehende Gebühr angerechnet.

Welche Steuerberatungskosten kann man absetzen?

Alle jene Kosten, die in Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen, können bei dieser als Werbungskosten geltend gemacht werden. Beim Arbeitnehmer oder Pensionär sind dies die Kostenanteile nach § 27 StBVV. Der Gewerbetreibende kann sämtliche oben genannten Kosten als Betriebsausgabe absetzen.

Hartmut Krüger

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