Change for future.

Steuerberatung aus Viersen

Steuerberatung für Existenzgründer

Sie haben die ersten Hürden Ihrer Gründung mit einem Gründungsberater gemeistert.

Wer dauerhaft Erfolgt haben will, muss Kalkulationen erstellen, Kredite beantragen und sämtlichen Verpflichtungen gegenüber den Behörden pünktlich und zuverlässig nachkommen.

Mein Ziel ist es, Start-Ups, Jungunternehmern und Existenzgründern in der Zeit nach der Gründung professionell zur Seite zu sehen.

Weniger Papierkram, mehr Kreativität

Heutzutage kann man durch Einsatz digitalen Rechnungswesens sehr viel Zeit einsparen und diese dann für das operative Geschäft nutzen. So bietet zum Beispiel SevDesk eine cloudbasierte, umfassende Lösung an, die auch dem Nichtfachmann von der Angebotserstellung bis hin zur Rechnungsschreibung und dem Erfassen laufender Geschäftsvorfälle per Handy die tägliche Routine wesentlich erleichtert.

Konzentrieren Sie sich auf die operative Umsetzung Ihrer Geschäftsidee. Ich stehe Ihnen mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung dabei zur Seite. Die Kosten einer gescheiterten Geschäftsgründung stehen in keinem Verhältnis mit meinem Honorar.

Steuerberatung für Freiberufler & Soloselbstständige

Aufgrund der Inhaberbezogenheit und Ihrer Fachkenntnisse können viele dieser Berufsgruppen Vereinfachungen und andere Vorteile im Steuerrecht nutzen. Bei meinen Mandanten lege ich besonderen Wert darauf, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden.

Aber Steuern sind nicht alles. Denn nur was übrigbleibt, entscheidet! Mit meiner Wirtschaftsberatung möchte ich dafür Sorge tragen, dass Ihr Engagement sich auch finanziell im Privaten bemerkbar macht.

So bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihre Profession.

Was ich als Steuerberater für Freiberufler tun kann

Ich berate Sie gerne zu Ihren diesbezüglichen Fragen, wenn Sie sich etwa Klarheit über die Konsequenzen Ihrer unternehmerischen Pläne schaffen wollen oder wenn Sie ein steuerliches Einzelproblem haben.

Sie wollen Ihre Korrespondenz mit dem Finanzamt nicht allein führen? Das ist verständlich. Die meisten meiner Mandanten setzen mich als Empfangsbevollmächtigten ein. So brauchen Sie sich nicht mehr um Fristen zu kümmern und können sich ihrer Profession widmen. Selbstverständlich werden Sie von mir laufend informiert.

Das Steuerrecht ändert sich ständig und mit ihm die Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Manch ein Steuertipp ist nur für kurze Zeit zulässig. Ich bleibe für Sie ständig auf dem Laufenden und weise Sie aktiv darauf hin.

Ich erledige die zeitraubenden Buchhaltungsarbeiten für viele meiner Mandanten. So lerne ich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse besser kennen, kann laufend besser beraten und Sie können sicher gehen, dass alle formellen Aufzeichnungspflichten beachtet werden.

Wer wenig Steuern zahlen will, muss seinen Gewinn auch formell ordnungsmäßig ermitteln. Es werden die formalen Anforderungen nicht erfüllt, ist das Finanzamt u.U. berechtigt, dem ermittelten Gewinn Zuschläge hinzuzurechnen. Ich achte darauf, dass alles ordnungsgemäß ist.

Freiberufler, wie Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Designer, Therapeuten und Architekten haben besondere Anforderungen an ihren Steuerberater. Steuerberatung verstehe ich daher als eine persönliche Angelegenheit und berate Sie ganz individuell.

Ich erstelle Ihre beruflichen und privaten Steuererklärungen. Mit meiner Steueroptimierung können Sie sicher sein, dass Sie alle Steuervorteile ausnutzen und nur so viel Steuern wie unbedingt nötig zahlen müssen.

Sie beschäftigen qualifiziertes Personal. Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter ist ein sensibler Bereich in der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und beinhaltet dabei hohes Fehlerpotenzial.

Steuerberatung für Unternehmer

Als Unternehmer werden Sie täglich mit neuen Herausforderungen Ihres operativen Geschäfts konfrontiert. Die Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten und die Führung einer ordnungsmäßigen Lohn- und Finanzbuchführung zählen hierzu. Damit tragen Sie ein hohes Maß an Verantwortung, von der ich Ihnen als Steuerberater vieles abnehmen kann.

Als Steuerberater trage ich dafür Sorge, dass Sie Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Von der Finanzbuchhaltung bis zur Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen.

Dabei richte ich mich ganz auf Sie ein. Wenn Sie es vorziehen, z. B. die Finanz- oder Lohnbuchhaltung selbst oder von Ihren Mitarbeitern zu erledigen, unterstütze ich Sie punktuell durch meine Beratung.

Insbesondere den Anwendern der SevDesk Software stehe ich gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Was ich als Steuerberater für Unternehmer tun kann

Ihr Jahresabschluss ist nicht nur Grundlage Ihrer betrieblichen Steuererklärungen. Es ist ein wichtiges Dokument, das über Ihre finanzielle Lage und damit über Ihren Erfolg Auskunft gibt. Zudem dient der Jahresabschluss der Feststellung, welche Gewinne dem Unternehmen entnommen werden können.

Für mich als Steuerberater ist die Erstellung von Jahresabschlüssen daher eine der wichtigsten Aufgaben. Denn Ihr Jahresabschluss beeinflusst Ihre Liquidität und ist Ihre Visitenkarte gegenüber Banken, dem Finanzamt und dem Rest der Wirtschaft.

Als Steuerberater verfüge ich über jahrzehntelange Erfahrung in der laufenden Beratung von Unternehmer und Unternehmen. Das betrifft sowohl den betriebswirtschaftlichen Bereich, steuerliche Fragen wie auch die Rechnungslegung.

Mein Kennzeichen ist Verlässlichkeit und konstantes Qualitätsbewusstsein.

Bei inhabergeführten Unternehmen und Selbstständigen betrachte ich das Unternehmen, aber stets auch die private Einkommens- und Vermögenssituation meiner Auftraggeber. Häufig müssen kurzfristige und langfristige Auswirkungen bedacht werden.

Umfassender kann eine zielorientierte Beratung nicht sein.

Meine Steuerberatungsleistungen für Unternehmer

Rechnungslegung Unternehmer Viersen

Rechnungslegung

Steuerberatung Viersen

Steuerberatung

Steuerprüfer Viersen

Begleitung bei Prüfungen

Bei Betriebsprüfungen lasse ich Sie nicht allein. Sowohl bei Prüfungen des Finanzamtes wie auch der Sozialversicherungsträger bin ich zeitweise vor Ort, um etwaige Nachzahlungen, soweit möglich, zu verhindern.

Steuerberatung für Senioren, Rentner und Pensionäre

Verschenken Sie kein Geld an das Finanzamt!

Für viele Senioren lohnt sich die Erstellung einer Einkommensteuererklärung, weil sie jedes Jahr eine Steuererstattung zur Folge hat. Besonders bei Rentnern ist dies häufig der Fall, wenn die Sparkasse oder Bank von den gutgeschriebenen Zinsen 25 % Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) einbehält, kommt es bei einer relativ geringen Rente insgesamt zur Erstattung der Kapitalertragsteuer.

Bei Fragen rund um Ihre Steuererklärung stehe ich Ihnen zur Seite.

Ruhestand bedeutet leider nicht, Ruhe vor dem Finanzamt zu haben. Denn wie alle anderen Einkünfte sind auch Altersbezüge grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.

Viele Rentner und Pensionäre müssen daher weiterhin jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Und die ist zuweilen komplexer als während der aktiven Berufstätigkeit. Denn anders als für Arbeitslohn, gibt es unterschiedliche Renten, die unterschiedlich besteuert werden. Kommen z. B. noch Einkünfte aus einer Vermietung oder Zinseinkünfte hinzu, ist meist Expertenwissen gefragt.

Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Rentner, Pensionäre und Vorruheständler anspruchsvoll und individuell persönlich zu beraten. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen. So bleibt Ihnen mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens.

Was ich als Steuerberater für Senioren tun kann

Ich erstelle Ihre Einkommensteuererklärung und ggf. die Erklärung zur gesonderten Feststellung Ihrer Besteuerungsgrundlagen und Ihre Umsatzsteuererklärung. Mit mir können Sie sicher sein, dass Sie alle Steuervorteile ausnutzen und nur so viel Steuern wie unbedingt notwendig zahlen müssen.

Sie haben besondere Anforderungen an Ihren Steuerberater? Dann sind Sie bei mir richtig. Steuerberatung verstehe ich daher als eine persönliche Angelegenheit und berate Sie ganz individuell. Für Sie nehme ich mir die Zeit gerne.

Das Steuerrecht ändert sich ständig und mit ihm die Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Manch ein Steuertipp ist nur für kurze Zeit zulässig. Ich bleibe für Sie ständig auf dem Laufenden und weise Sie aktiv auf Steuersparpotenziale hin.

Sie wollen Ihre Korrespondenz mit dem Finanzamt nicht allein führen? Das ist verständlich. Die meisten meiner Mandanten setzen mich als Empfangsbevollmächtigten ein. So brauchen Sie sich nicht mehr um Fristen zu kümmern und können sich ihrer Profession widmen. Selbstverständlich werden Sie von mir laufend informiert.

Wenn Sie sich Klarheit zur Vermögensanlage oder Ihrer Nachfolgeplanung verschaffen wollen, berate ich Sie gerne.

Sie möchten Ihre Vermögensnachfolge planen und ggf. vorzeitig Vermögen auf Ihre Nachkommen übertragen? Dann wird sich das Finanzamt auch dafür interessieren. Mit meiner Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerberatung zeige ich Ihnen, wie Sie das Familienerbe erhalten.

Liegen Ihre Einkünfte unterhalb der Besteuerungsgrenze und behalten die Banken Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) ein, stelle ich für Sie einen Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung (sogenannte NV-Bescheinigung).

Wenn Sie vom Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid erhalten haben, sollten Sie ihn innerhalb der vierwöchigen Rechtsbehelfsfrist prüfen (lassen). Stimmt der Bescheid nicht, sollte Einspruch eingelegt werden. Ich erledige das für Sie, so können Sie sicher sein, dass das Finanzamt richtig gearbeitet hat.

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