Alles wissenswerte über unsere Steuerberatung
Wie wird der Beruf des Steuerberaters geregelt?
Als Steuerberater habe ich das Berufsrecht der Steuerberater zu beachten. Es besteht aus dem Steuerberatungsgesetz (StBG), der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB), der Fachberaterordnung (FBO) und der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die staatliche Steuerberaterprüfung gewährleistet eine hohe Qualität meiner Kenntnisse. Als Steuerberater kann nur tätig werden, wer nach einer erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung von einer Steuerberaterkammer zum/ zur Steuerberater /-in bestellt wurde.
Wie ist der Berufsstand des Steuerberaters definiert?
Steuerberater und Steuerberaterinnen sind Angehörige eines „freien Berufs“ und Organ der Steuerrechtspflege. Durch die gesetzlich bestimmte Verschwiegenheit und die genaue Kenntnis über die Verhältnisse unserer Mandanten nehmen wir häufig eine besondere Vertrauensstellung ein und tragen eine große Verantwortung. Dessen sind wir uns bewusst und danach handeln wir.
Unsere Mandanten begleiten wir unabhängig als kompetente Ratgeber bei steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen. Unser Ziel ist es, deren Interessen als Unternehmer oder Privatpersonen bestmöglich zu vertreten, ihren ökonomischen Erfolg zu fördern und zu erhalten.
Unser Beruf ist von Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und gewissenhaftem Handeln geprägt.
Weitere Fragen und Antworten zu unserer Steuerberatung
Ich bin Freiberufler. Die Basis meiner Beratungsleistungen ist eine langjährige Ausbildung und Fortbildung – und das Vertrauen meiner Mandanten.
Eine Grundmaxime meines wirtschaftlichen Handelns ist die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung. Eine faire und transparente Abrechnung meiner Leistung ist für mich selbstverständlich.
Meine Gebühren ermittle ich grundsätzlich nach der vom Gesetzgeber vorgegebenen Steuerberatervergütungsverordnung. Sofern es das Gesetz zulässt, vereinbare ich auch mit Ihnen abweichende Sätze oder Pauschalen.
Viele Leistungen berechne ich nach mittleren oder darunterliegenden Gebührensätzen. Maßgeblich ist aber letztlich, welche Leistungen Sie abfragen und welcher Aufwand bei mir entsteht. So individuell wie meine Beratungsleistungen ist auch meine Honorargestaltung. Die Komplexität vieler Fälle erschließt sich für mich erst während der Bearbeitung. Exakte Angaben sind seriös daher leider meist nur bei Routinearbeiten möglich.
Grundsätzlich werde ich nur auf der Basis eines vorab geschlossenen, schriftlichen Steuerberatungsvertrages und einer Vergütungsvereinbarung tätig. Kleingedrucktes gibt es nicht. Wenn Sie Fragen haben, werden diese geklärt.
Viele glauben, ein Steuerberater müsste erst bezahlt werden, wenn das Finanzamt den Steuerbescheid geschickt hat. Das ist leider nicht möglich.
Die Vergütung eines Steuerberaters ist fällig, wenn die Leistung erbracht ist. Das ist der Fall, wenn Ihnen die fertige Steuererklärung zur Unterschrift vorliegt. Ferner gewähre ich ein Zahlungsziel von 14 Tagen.
Das Erstellen einer Steuererklärung und das Prüfen des Steuerbescheids sind nach der Steuerberatergebührenverordnung zwei gesonderte Leistungen. In beiden Handlungen liegt für den Steuerberater ein hohes Haftungspotenzial.
Die Vergütung für die Prüfung eines Steuerbescheids erfolgt nach Zeitaufwand. Ich berechne das entweder mit der Erstellung der nächsten Steuererklärung oder einer getrennten Gebührenabrechnung.
Nein. „Erfolgshonorare“ für Steuerberater sind gesetzlich unzulässig und wären ohnehin nur auf wenige Leistungen anwendbar, z. B. auf einen Rechtsstreit mit dem Finanzamt.
Ich will nur stets das Beste für meine Mandanten erreichen, dafür benötige ich keine weitere Motivation.
Ja, Steuerberater dürfen für jährlich und unterjährig wiederkehrende Leistungen mit Ihren Mandanten ein pauschales Honorar vereinbaren.
Sprechen Sie mich a. Ich kalkuliere mein Honorar individuell und mache Ihnen gerne ein persönliches Angebot.
Das kommt darauf an. Nach der aktuellen Rechtslage können nur solche Zahlungen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgezogen werden, die mit der Erzielung von Einkünften in Zusammenhang stehen. Das ist häufig der weit überwiegende Teil der Rechnung.
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